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Aufwandsrückstellungen

Aufwandsrückstellungen sind Rückstellungen für im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen, insbesondere für Instandhaltungen (Nachholung innerhalb von drei Monaten) oder Abraumbeseitigungen, und betreffen Innenverpflichtungen des Unternehmens (§ 249 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB). (vgl. Roos 2024, S. 319)


Beispiel: Ein Unternehmen unterlässt zum Jahresende eine fällige Wartung einer Maschine. Da die Instandhaltung innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres nachgeholt wird, bildet das Unternehmen zum Bilanzstichtag eine Aufwandsrückstellung.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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