Auftragsverhandlung
Aktualisiert: vor 1 Tag
Die Auftragsverhandlung ist die Verhandlung zwischen einem Auftraggeber und einem potenziellen Auftragnehmer, bei der die Einzelheiten eines geplanten Auftrags festgelegt werden. Dabei werden insbesondere die zu erbringenden Leistungen, der Leistungsumfang, die Anforderungen, die Kosten, die Termine und weitere vertragliche Bedingungen besprochen und vereinbart. Ziel ist es, eine gemeinsame Grundlage für den späteren Vertragsabschluss zu schaffen. (vgl. Motzel/Möller 2017, Stichwort „Auftragsverhandlung“)
Beispiel: Ein Unternehmen möchte eine neue Website erstellen lassen und verhandelt mit einer Softwarefirma über den Auftrag. Dabei vereinbaren beide Parteien, welche Funktionen die Website enthalten soll, wie viel die Entwicklung kostet, wann die Website fertiggestellt wird und welche Wartungsleistungen enthalten sind. Sobald sich beide Seiten auf die Bedingungen geeinigt haben, können sie den Vertrag abschließen.
Motzel, E.; Möller, T. (2017): Projektmanagement Lexikon. Referenzwerk zu den aktuellen nationalen und internationalen PM-Standards. 3. Auflage. Weinheim: Wiley-VCH




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