Auftrag
Ein Auftrag bezeichnet einen unvollkommenen zweiseitigen Vertrag, bei dem sich der Beauftragte gegenüber dem Auftraggeber zur unentgeltlichen Besorgung eines Geschäfts verpflichtet. Im Gegensatz zum Werkvertrag wird also keine Vergütung geschuldet; der Beauftragte kann jedoch Ersatz für seine Aufwendungen verlangen. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Eine Person bittet einen Freund, unentgeltlich ein Paket für sie abzuholen. Der Freund erledigt den Auftrag ohne Bezahlung, kann aber notwendige Aufwendungen ersetzt verlangen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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