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Aufstellungspflicht

10. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Aufstellungspflicht bezeichnet die Verpflichtung eines Mutterunternehmens, einen Konzernabschluss zu erstellen, wenn ein beherrschender Einfluss auf ein anderes Unternehmen besteht und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. (vgl. Schneck 2018, S. 525 ff.)


Beispiel: Eine GmbH besitzt 70 % der Stimmrechte an einer Tochtergesellschaft und kann dadurch deren Entscheidungen bestimmen. Da eine Stimmrechtsmehrheit vorliegt, besteht grundsätzlich die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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