Aufsichtsrat
- Andreas Armster

- 30. Dez. 2025
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Der Aufsichtsrat ist das zentrale Kontrollorgan der Aktiengesellschaft (AG); er bestellt, überwacht und kann den Vorstand abberufen und vertritt dabei die Interessen der Anteilseigner und – bei mitbestimmten Unternehmen – auch der Arbeitnehmer. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 270 f.)
Beispiel: Bei einer großen Aktiengesellschaft bestellt der Aufsichtsrat den neuen Vorstandsvorsitzenden, überprüft regelmäßig dessen Geschäftsführung und entscheidet, ihn bei gravierenden Pflichtverletzungen abzuberufen.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag



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