Aufschiebend bedingter Erwerb
Ein aufschiebend bedingter Erwerb ist der Erwerb eines Wirtschaftsguts, der erst mit dem Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Bedingung wirksam und steuerlich berücksichtigt wird. (vgl. Puke 2023, S. 31)
Beispiel: A erhält ein Haus von B, sobald A heiratet. Bis zur Heirat bleibt das Haus steuerlich B zugerechnet.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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