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Aufschiebend bedingter Erwerb

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Ein aufschiebend bedingter Erwerb ist der Erwerb eines Wirtschaftsguts, der erst mit dem Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Bedingung wirksam und steuerlich berücksichtigt wird. (vgl. Puke 2023, S. 31)


Beispiel: A erhält ein Haus von B, sobald A heiratet. Bis zur Heirat bleibt das Haus steuerlich B zugerechnet.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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