Aufschiebend bedingte Lasten
Aufschiebend bedingte Lasten sind Verpflichtungen, die erst mit dem Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Bedingung entstehen und bis dahin steuerlich nicht berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 30)
Beispiel: A verpflichtet sich, B 30.000 € zu zahlen, wenn B heiratet. Solange B nicht verheiratet ist, entsteht die Last noch nicht und kann steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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