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Aufschiebend bedingte Lasten

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Aufschiebend bedingte Lasten sind Verpflichtungen, die erst mit dem Eintritt einer zukünftigen, ungewissen Bedingung entstehen und bis dahin steuerlich nicht berücksichtigt werden. (vgl. Puke 2023, S. 30)


Beispiel: A verpflichtet sich, B 30.000 € zu zahlen, wenn B heiratet. Solange B nicht verheiratet ist, entsteht die Last noch nicht und kann steuerlich nicht berücksichtigt werden.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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