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Auflösung

Die Auflösung ist der erste Schritt zur Beendigung einer Gesellschaft. Sie tritt zum Beispiel durch Zeitablauf, Gesellschafterbeschluss oder Insolvenz ein und beendet die aktive Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft wird danach zur „Gesellschaft in Liquidation“, in der Schulden beglichen, Vermögenswerte verwertet und schließlich das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter verteilt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 316)


Beispiel: Die Gesellschafter der „Müller & Schmidt OHG“ haben im Gesellschaftsvertrag festgelegt, dass die Gesellschaft nur für zehn Jahre bestehen soll. Nach Ablauf dieser Zeit beschließen sie offiziell die Auflösung. Ab diesem Moment nehmen sie keine neuen Aufträge mehr an, verkaufen die vorhandenen Maschinen und Lagervorräte, begleichen offene Rechnungen und verteilen das restliche Geld untereinander. Die Gesellschaft befindet sich nun in Liquidation und endet nach Abschluss dieser Abwicklung vollständig.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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