Auflösend bedingte Lasten
Auflösend bedingte Lasten sind Verpflichtungen, die sofort wirksam sind, aber mit dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses wieder wegfallen. (vgl. Puke 2023, S. 29)
Beispiel: A schenkt B 50.000 € unter der Bedingung, dass B das Geld zurückzahlen muss, wenn er sein Studium nicht erfolgreich abschließt. Bis zum Eintritt dieser Bedingung besteht die Verpflichtung.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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