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Auflösend bedingte Lasten

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Auflösend bedingte Lasten sind Verpflichtungen, die sofort wirksam sind, aber mit dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses wieder wegfallen. (vgl. Puke 2023, S. 29)


Beispiel: A schenkt B 50.000 € unter der Bedingung, dass B das Geld zurückzahlen muss, wenn er sein Studium nicht erfolgreich abschließt. Bis zum Eintritt dieser Bedingung besteht die Verpflichtung.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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