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Auflassung

4. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Auflassung ist die notariell erklärte Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang eines Grundstücks. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsübertragung im Grundbuch. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 61)


Beispiel: Beim Verkauf eines Hauses erklären Käufer und Verkäufer vor dem Notar die Auflassung, bevor der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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