Auflage
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Eine Auflage ist eine verbindliche Verpflichtung oder Vorschrift, die einer Person auferlegt wird und erfüllt werden muss. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 61)
Beispiel: In einem Testament kann festgelegt werden, dass der Erbe das Grab des Erblassers pflegen muss. Oder ein Unternehmen darf eine Anlage nur mit vorgeschriebenem Umweltfilter betreiben.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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