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Aufkommensneutralität

13. Juni
1 Min. Lesezeit

Aufkommensneutralität bedeutet, dass sich durch eine Änderung von Steuern oder anderen staatlichen Maßnahmen das gesamte Steueraufkommen des Staates nicht verändert. Die Einnahmen bleiben insgesamt gleich, auch wenn sich deren Verteilung ändern kann. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 8)


Beispiel: Der Staat senkt die Einkommensteuer, erhöht gleichzeitig aber die Mehrwertsteuer so weit, dass die gesamten Steuereinnahmen unverändert bleiben. Die Reform ist damit aufkommensneutral.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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