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Aufklärungspflichten

Aufklärungspflichten sind vorvertragliche Pflichten, bei denen eine Partei die andere über wesentliche Umstände informieren muss, wenn diese für den Vertragsabschluss von Bedeutung sind und nach Treu und Glauben erwartet werden können. Sie bestehen vor allem dann, wenn ein erkennbares Informationsgefälle zwischen den Parteien vorliegt. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 36 f.)


Beispiel: Ein Autohändler verkauft einen Gebrauchtwagen, von dem er weiß, dass er einen schweren Unfall hatte. Verschweigt er diesen Umstand gegenüber dem Käufer, verletzt er seine Aufklärungspflicht, da der Schaden für die Kaufentscheidung wesentlich ist.


Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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