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Atypische Verträge

12. März
1 Min. Lesezeit

Atypische Verträge sind Verträge, die nicht ausdrücklich im Gesetz geregelt sind, sondern von der Praxis entwickelt wurden. (vgl. Fischer 2023, S. 127 f.)


Beispiele: Franchisingvertrag, Leasingvertrag, Sponsoringvertrag, Garantievertrag


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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