Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, an denen ein anderes Unternehmen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik und Finanzpolitik ausüben kann und für die eine Beteiligung von mindestens 20 % der Stimmrechte der Gesellschafter vorliegt, wie es im § 311 des Handelsgesetzbuches festgelegt ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 428)
Beispiel: Angenommen, Unternehmen A besitzt 25 % der Stimmrechte an Unternehmen B. Da diese Beteiligung über 20 % liegt, kann Unternehmen A maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftspolitik und Finanzpolitik von Unternehmen B ausüben. Daher wird Unternehmen B als assoziiertes Unternehmen von Unternehmen A betrachtet.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 428
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