Assekuranzprinzip
Das Assekuranzprinzip rechtfertigt Steuern als eine Art Versicherungsprämie, die Bürger für den Schutz von Leben, Eigentum und Sicherheit durch den Staat zahlen. Wer den staatlichen Schutz nutzt, soll dafür über Steuern einen Beitrag leisten. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 7)
Beispiel: Ein Bürger zahlt Steuern und erhält dafür Schutz durch Polizei, Gerichte und Feuerwehr. Nach dem Assekuranzprinzip entsprechen die Steuern einer Versicherungsprämie für diese staatlichen Leistungen.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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