Arztvertrag
Ein Arztvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag, durch den sich der Arzt zu einer fachgerechten Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst verpflichtet, ohne einen Heilungserfolg zu garantieren. Bei bestimmten Eingriffen (z. B. Operationen) kann auch ein Werkvertrag vorliegen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 58 ff.)
Beispiel: Ein Patient geht wegen Rückenschmerzen zum Arzt. Der Arzt untersucht und behandelt ihn fachgerecht, kann aber keine vollständige Heilung garantieren.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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