Arthandlungsvollmacht
Die Arthandlungsvollmacht berechtigt zur Vornahme einer bestimmten Art von Rechtsgeschäften, die für einen solchen Betrieb gewöhnlich sind. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 197 f.)
Beispiel: Ein Einkäufer darf für das Unternehmen Einkäufe tätigen, während ein Verkäufer Verkäufe abwickeln darf.
Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK




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