Arrest
- Andreas Armster

- 3. Juli
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Ein Arrest ist eine gerichtliche Sicherungsmaßnahme, mit der Vermögen eines Schuldners vorläufig gesichert wird, um eine spätere Zwangsvollstreckung nicht zu gefährden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 58)
Beispiel: Ein Gläubiger befürchtet, dass der Schuldner sein Vermögen beiseiteschafft, und beantragt deshalb einen dinglichen Arrest auf dessen Bankguthaben.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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