Arm’s-Length-Prinzip
- Andreas Armster

- vor 6 Stunden
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Das Arm’s-Length-Prinzip (arm’s length principle) besagt, dass konzerninterne Preise für Waren, Dienstleistungen oder Finanzierungen so festgelegt werden müssen, wie sie zwischen unabhängigen, nicht verbundenen Unternehmen unter gleichen Marktbedingungen vereinbart würden, um künstliche Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer zu verhindern. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 355)
Beispiel: Ein deutscher Konzern verkauft Bauteile von seiner Tochterfirma in Deutschland an eine Tochter in Irland. Nach dem Arm’s-Length-Prinzip muss der Preis dem Marktpreis entsprechen (z. B. 100 € pro Stück). Würde der Konzern stattdessen nur 60 € verlangen, würden Gewinne künstlich nach Irland verlagert; das ist unzulässig.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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