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Architektenvertrag

Ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag, bei dem der Architekt die Planung und Mitwirkung an der Errichtung eines mangelfreien Bauwerks schuldet. Dabei vertritt er häufig den Bauherrn gegenüber den ausführenden Unternehmen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 57)


Beispiel: Ein Bauherr beauftragt einen Architekten mit der Planung und Bauüberwachung seines Einfamilienhauses.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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