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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis dokumentiert Art, Dauer und ggf. Qualität der Beschäftigung eines Arbeitnehmers. Es kann als einfaches Zeugnis (nur Tätigkeitsbeschreibung) oder als qualifiziertes Zeugnis (inkl. Bewertung von Leistung und Verhalten) ausgestellt werden. Das Zeugnis muss schriftlich, wohlwollend und zugleich wahrheitsgemäß formuliert sein. Aufgrund der Pflicht zur positiven Darstellung bei gleichzeitiger Wahrhaftigkeit entwickelte sich eine eigene „Zeugnissprache“, deren Interpretation nicht immer eindeutig ist und daher mit Vorsicht erfolgen sollte. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 252 ff.)


Beispiel: Herr Max Mustermann war vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2024 als Sachbearbeiter in unserem Unternehmen tätig. Er erfüllte seine Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit und überzeugte durch Fachwissen, Engagement und Teamfähigkeit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei. Herr Mustermann verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine sehr guten Leistungen und wünschen ihm für die Zukunft weiterhin viel Erfolg und alles Gute.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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