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Arbeitszeitschutz

3. Juli
1 Min. Lesezeit

Arbeitszeitschutz umfasst gesetzliche und tarifliche Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, insbesondere zu Höchstarbeitszeiten, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 57)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer darf nicht mehr als die gesetzlich zulässige tägliche Arbeitszeit leisten und hat Anspruch auf vorgeschriebene Ruhepausen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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