Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bezeichnet ein Gesetz vom 6.6.1994, das die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie die Sonntagsruhe und Feiertagsruhe durch die Festlegung von Höchstarbeitszeiten schützt und zugleich Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten schafft. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet an einem Tag 10 Stunden. Diese Mehrarbeit ist zulässig, wenn sie im nächsten halben Jahr ausgeglichen wird.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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