Arbeitszeit
Arbeitszeit ist laut § 2 ArbZG die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Sie umfasst alle Tätigkeiten im Dienst des Arbeitgebers, jedoch nicht Wegezeiten oder Pausen. Sonderformen wie Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft gelten ganz oder teilweise ebenfalls als Arbeitszeit. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 292)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer beginnt um 8:00 Uhr mit der Arbeit und beendet sie um 16:30 Uhr. Die halbstündige Mittagspause zählt nicht zur Arbeitszeit – seine tägliche Arbeitszeit beträgt somit 8 Stunden.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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