Arbeitsrecht
- Andreas Armster
- 5. Juli
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Das Arbeitsrecht umfasst alle Regeln, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Es gliedert sich in Individualarbeitsrecht (z. B. Arbeitsverträge, Kündigungsschutz, Arbeitsschutz) und Kollektivarbeitsrecht (z. B. Tarifverträge, Mitbestimmung, Streikrecht). Die Regelungen stammen aus Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und der Rechtsprechung. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 107 ff.)
Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält eine Kündigung. Er prüft mithilfe des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), ob die Kündigung rechtmäßig ist – das betrifft das Individualarbeitsrecht. Gleichzeitig ist im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden, der zur Kündigung angehört werden muss – das fällt unter das kollektive Arbeitsrecht.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
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