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Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik umfasst alle staatlichen Maßnahmen, die das Ziel haben, Beschäftigung zu sichern, Arbeitslosigkeit zu verringern und soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit zu gewährleisten. Dabei wird zwischen aktiver Arbeitsmarktpolitik (z. B. Weiterbildung, Umschulung, Vermittlung) und passiver Arbeitsmarktpolitik (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) unterschieden. (vgl. Weitz/Eckstein 2015, S. 83 ff.)


Beispiel: Ein Arbeitsloser nimmt an einer staatlich geförderten Umschulung zum IT-Fachmann teil (aktive Arbeitsmarktpolitik). Währenddessen erhält er Arbeitslosengeld I zur finanziellen Absicherung (passive Arbeitsmarktpolitik).


Weitz, B. O.; Eckstein, A. (2015): VWL Grundwissen. 3. Auflage. Freiburg: Haufe

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