Arbeitslohn
- Andreas Armster

- 4. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Arbeitslohn sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die ein Arbeitnehmer aus einem aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnis erhält. (vgl. Puke 2023, S. 27)
Beispiel: Monatsgehalt, Weihnachtsgeld oder ein Dienstwagen zur privaten Nutzung zählen zum Arbeitslohn.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



Kommentare