Arbeitskampfrecht
Das Arbeitskampfrecht regelt die zulässigen Mittel und Grenzen von Arbeitskämpfen zwischen Tarifvertragsparteien, insbesondere Streik und Aussperrung. Es beruht in Deutschland vor allem auf der Rechtsprechung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 31)
Beispiel: Eine Gewerkschaft ruft zu einem rechtmäßigen Streik auf, um einen neuen Tarifvertrag durchzusetzen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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