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Arbeitskampfrecht

3. Juli
1 Min. Lesezeit

Das Arbeitskampfrecht regelt die zulässigen Mittel und Grenzen von Arbeitskämpfen zwischen Tarifvertragsparteien, insbesondere Streik und Aussperrung. Es beruht in Deutschland vor allem auf der Rechtsprechung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 31)


Beispiel: Eine Gewerkschaft ruft zu einem rechtmäßigen Streik auf, um einen neuen Tarifvertrag durchzusetzen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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