Arbeitsgerichtsbarkeit
- Andreas Armster

- 3. Juli
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Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist der eigenständige Gerichtszweig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie umfasst Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 29 ff.)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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