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Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist der eigenständige Gerichtszweig für Streitigkeiten aus dem Arbeitsleben zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie umfasst Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 29 ff.)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhebt Kündigungsschutzklage gegen seinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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