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Arbeitsgemeinschaft

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bezeichnet einen Zusammenschluss von Unternehmen, die gemeinsam eine zeitlich befristete und meist inhaltlich abgegrenzte Aufgabe bzw. ein Projekt erfüllen. Sie wird häufig in der Rechtsform einer GbR vereinbart. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Mehrere Banken schließen sich zu einem Bankenkonsortium zusammen, um gemeinsam eine Wertpapieremission durchzuführen und die Wertpapiere zu platzieren.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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