Arbeitsentgeltsicherung
- Andreas Armster

- 3. Juli
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Die Arbeitsentgeltsicherung stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach beim Arbeitsentgelt nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmer mit üblicher beruflicher Entwicklung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 29)
Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied erhält trotz seiner Betriebsratstätigkeit die gleichen Gehaltserhöhungen wie vergleichbare Kollegen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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