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Arbeitsentgeltsicherung

Die Arbeitsentgeltsicherung stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr danach beim Arbeitsentgelt nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare Arbeitnehmer mit üblicher beruflicher Entwicklung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 29)


Beispiel: Ein Betriebsratsmitglied erhält trotz seiner Betriebsratstätigkeit die gleichen Gehaltserhöhungen wie vergleichbare Kollegen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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