Arbeitsdirektor
Ein Arbeitsdirektor bezeichnet ein gesetzlich bestimmtes, gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands bei bestimmten Großunternehmen des Bergbaus sowie der Eisenindustrie und Stahlindustrie. Er vertritt insbesondere die personellen und sozialen Angelegenheiten und wirkt damit als Organ der Mitbestimmung. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)
Beispiel: In einem Großunternehmen der Stahlindustrie mit mehr als 1.000 Beschäftigten ist der Arbeitsdirektor im Vorstand für Personalangelegenheiten und Sozialangelegenheiten zuständig.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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