Arbeitsbereitschaft
- Andreas Armster

- 15. Juli 2025
- 1 Min. Lesezeit
Arbeitsbereitschaft ist die Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung, in der Beschäftigte ohne konkrete Aufgaben einsatzbereit sind – z. B. ein Taxifahrer, der auf Kunden wartet. Sie gilt als Arbeitszeit und wird in der Regel tariflich geregelt. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 292)
Beispiel: Ein Rettungssanitäter sitzt einsatzbereit in der Wache und wartet auf einen Notruf. In dieser Zeit verrichtet er keine aktive Arbeit, muss aber jederzeit einsatzbereit sein.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg



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