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Arbeitnehmerähnliche Personen

2. Juli
1 Min. Lesezeit

Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige, die zwar keinen Arbeitsvertrag haben, aber wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind und deshalb teilweise den gleichen rechtlichen Schutz wie Arbeitnehmer genießen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 25)


Beispiel: Ein freier Mitarbeiter, der fast ausschließlich für ein Unternehmen arbeitet, kann als arbeitnehmerähnliche Person gelten.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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