Arbeitnehmerähnliche Personen
Arbeitnehmerähnliche Personen sind selbstständig Tätige, die zwar keinen Arbeitsvertrag haben, aber wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig sind und deshalb teilweise den gleichen rechtlichen Schutz wie Arbeitnehmer genießen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 25)
Beispiel: Ein freier Mitarbeiter, der fast ausschließlich für ein Unternehmen arbeitet, kann als arbeitnehmerähnliche Person gelten.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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