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Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen. Sie wird zusätzlich zu den Sparbeiträgen gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 7)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt jährlich 400 € vermögenswirksame Leistungen in einen Fondssparplan an. Da sein Einkommen unter der Fördergrenze liegt, erhält er vom Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 % auf den geförderten Betrag, also bis zu 80 € pro Jahr.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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