Arbeitnehmer-Sparzulage
- Andreas Armster

- 13. Juni
- 1 Min. Lesezeit
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) sparen. Sie wird zusätzlich zu den Sparbeiträgen gezahlt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 7)
Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt jährlich 400 € vermögenswirksame Leistungen in einen Fondssparplan an. Da sein Einkommen unter der Fördergrenze liegt, erhält er vom Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 % auf den geförderten Betrag, also bis zu 80 € pro Jahr.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien



Kommentare