Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Andreas Armster

- 2. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz legt für bestimmte Branchen verbindliche Mindestarbeitsbedingungen fest, z. B. Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub sowie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, auch für entsandte Arbeitnehmer. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 25)
Beispiel: Ein Bauunternehmen aus dem Ausland, das Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, muss den deutschen Mindestlohn zahlen.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



Kommentare