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Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz legt für bestimmte Branchen verbindliche Mindestarbeitsbedingungen fest, z. B. Mindestlohn, Arbeitszeit, Urlaub sowie Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, auch für entsandte Arbeitnehmer. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 25)


Beispiel: Ein Bauunternehmen aus dem Ausland, das Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, muss den deutschen Mindestlohn zahlen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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