top of page
AutorenbildAndreas Armster

Arbeitnehmer

Aktualisiert: vor 12 Stunden

Arbeitnehmer sind Personen, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber arbeiten und dafür Lohn oder Gehalt erhalten. Sie sind an Weisungen gebunden und arbeiten in persönlicher Abhängigkeit. Dazu zählen unter anderem Arbeiter, Angestellte, leitende Angestellte, Auszubildende und Praktikanten. Im Gegensatz dazu stehen Personen wie Geschäftsführer oder freie Mitarbeiter, die nicht als Arbeitnehmer im klassischen Sinne gelten, da sie nicht in einem direkten Arbeitsverhältnis zum Unternehmen stehen. (vgl. Huf 2020, S. 5 f.)


Beispiel: Fabrikarbeiter, Auszubildende, Büroangestellte, Praktikant


Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler

Comments


bottom of page