Arbeitgeberverbände
- Andreas Armster

- 2. Juli
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Arbeitgeberverbände sind freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen, die die Interessen der Arbeitgeber vertreten, insbesondere bei Tarifverhandlungen, Arbeitspolitik und Sozialpolitik. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 23 f.)
Beispiel: Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt die Interessen der Arbeitgeber gegenüber Gewerkschaften und der Politik.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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