Arbeitgeberhaftung
- Andreas Armster

- 4. Juli
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Arbeitgeberhaftung bedeutet, dass der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer an das Finanzamt verantwortlich ist. (vgl. Puke 2023, S. 26)
Beispiel: Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer vom Gehalt ein und überweist sie an das Finanzamt.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag



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