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Arbeitgeberanteil

29. Aug.
1 Min. Lesezeit

Der Arbeitgeberanteil bezeichnet den Beitrag des Arbeitgebers zur Sozialversicherung eines Arbeitnehmers. In der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung übernimmt der Arbeitgeber jeweils circa 50 % der Beiträge. (vgl. Schneck 2018, S. 1 ff.)


Beispiel: Beträgt der Sozialversicherungsbeitrag insgesamt 600 €, zahlt der Arbeitgeber circa 300 € und der Arbeitnehmer die verbleibenden 300 €.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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