Arbeitgeber
- Andreas Armster

- 2. Juli
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Ein Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die einen Arbeitnehmer beschäftigt und mit ihm einen Arbeitsvertrag abschließt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 23)
Beispiele: Eine GmbH, eine Stadtverwaltung oder auch eine Privatperson mit einer Haushaltshilfe kann Arbeitgeber sein.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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