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Arbeit auf Abruf

Arbeit auf Abruf ist eine Arbeitsform, bei der der Arbeitnehmer je nach Arbeitsanfall eingesetzt wird. Der Arbeitgeber muss den Einsatz mindestens vier Tage im Voraus ankündigen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 22)


Beispiel: Eine Aushilfe im Einzelhandel wird je nach Kundenaufkommen für bestimmte Tage zur Arbeit eingeteilt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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