Arbeit auf Abruf
- Andreas Armster

- 2. Juli
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Arbeit auf Abruf ist eine Arbeitsform, bei der der Arbeitnehmer je nach Arbeitsanfall eingesetzt wird. Der Arbeitgeber muss den Einsatz mindestens vier Tage im Voraus ankündigen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 22)
Beispiel: Eine Aushilfe im Einzelhandel wird je nach Kundenaufkommen für bestimmte Tage zur Arbeit eingeteilt.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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