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Anzeigepflicht

2. Juli
1 Min. Lesezeit

Die Anzeigepflicht ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, bestimmte Tatsachen oder Ereignisse einer zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 20)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber eine Störung im Arbeitsablauf melden, die seine Arbeit beeinträchtigt.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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