Anwesenheitskontrolle
- Andreas Armster

- 2. Juli
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Die Anwesenheitskontrolle umfasst Maßnahmen zur Überwachung der Anwesenheit von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz (Arbeitsbeginn und Arbeitsende). Sie unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 20)
Beispiel: Die Erfassung der Arbeitszeiten mit einer Stechuhr oder Zeiterfassungs-App ist eine Form der Anwesenheitskontrolle.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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