Antragsdelikte
Antragsdelikte sind Straftaten, die grundsätzlich nur auf Antrag des Geschädigten strafrechtlich verfolgt werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 20)
Beispiel: Wird jemand beleidigt, muss die betroffene Person in der Regel innerhalb von drei Monaten Strafantrag stellen, damit die Tat verfolgt wird.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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