Antrag
- Andreas Armster

- 18. Sept.
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Ein Antrag ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der eine Person den Abschluss eines Vertrags so konkret anbietet, dass der andere nur noch mit einem „Ja“ zustimmen muss. Der Antrag muss alle wesentlichen Vertragsbestandteile (essentialia negotii) enthalten. (vgl. Gildeggen/Lorinser/Willburger 2023, S. 42 f.)
Beispiel: A sagt zu B: „Ich verkaufe dir mein Fahrrad für 100 €.“
Gildeggen, R.; Lorinser, B.; Willburger, A. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Kompaktwissen für Betriebswirte. 5. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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