Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten
- Andreas Armster

- 4. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Antizipative Rechnungsabgrenzungsposten erfassen Aufwendungen oder Erträge einer Periode, deren Zahlung erst in der nächsten Periode erfolgt. Sie dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung und werden als sonstige Vermögensgegenstände (antizipativer Ertrag) oder sonstige Verbindlichkeiten (antizipativer Aufwand) bilanziert. (vgl. Roos 2024, S. 244 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen hat für ein Darlehen im Dezember Zinsen von 1.000 € verdient. Die Zinsen werden jedoch erst im Januar des Folgejahres ausgezahlt. Zum 31.12. wird daher ein antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.000 € als sonstiger Vermögensgegenstand angesetzt, damit der Ertrag dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet wird.
Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag



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