Anteilserwerb
Der Anteilserwerb bezeichnet den Erwerb von Anteilen an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Der Erwerber wird dadurch an der Gesellschaft beteiligt. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 15)
Beispiel: Eine Person kauft 20 % der Geschäftsanteile einer GmbH für 50.000 €. Durch diesen Anteilserwerb wird sie zu 20 % an der GmbH beteiligt.
Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.
3. Auflage. Wiesbaden: Gabler




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