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Anteilseigner

22. Sept.
1 Min. Lesezeit

Ein Anteilseigner ist der Eigentümer eines Anteils an einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Er ist damit am Unternehmen beteiligt und hat je nach Gesellschaftsform bestimmte Rechte und Ansprüche. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 14)


Beispiel: Eine GmbH hat drei Gesellschafter. Einer davon besitzt 30 % der Geschäftsanteile. Dieser Gesellschafter ist ein Anteilseigner der GmbH.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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